Ablauf und Kosten einer Behandlung
In der Erstanamnese geht es zunächst darum, gemeinsam herauszufinden, an welchen Beschwerden Sie leiden, wann diese auftreten und unter welchen Bedingungen eine Verbesserung oder Verschlechterung eintritt. Einerseits soll dadurch das passende homöopathische Mittel gefunden werden, und anderseits in Erfahrung gebracht werden, ob weitere Diagnostik nötig ist, um die Ursachen abzuklären.
In den Folgebehandlungen wird dann der Heilungsverlauf beurteilt und die Behandlung entsprechend angepasst.
Homöopathische Erstanamnese
Erwachsene (bis 2 Stunden) | 140,00 € |
Kinder (bis 1 ½ Stunden) | 100,00 € |
Folgebehandlungen und Behandlung akuter Erkrankungen
Bis 1 Stunde | 60,00 € |
Psychologische Beratung
Bis 1 ½ Stunde | 90,00 € |
Telefonate & Schriftverkehr
Je angefangene ¼ Stunde | 15,00 € |
Hausbesuche
Nach Aufwand und Entfernung
Hinweise zur Kostenübernahme
Bitte beachten Sie, dass die Kosten einer Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Gegebenenfalls können Sie eine Zusatzversicherung abschließen.
Private Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten vollständig oder teilweise, wenn die entsprechenden Leistungen im Vertrag genannt sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse danach. Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker sind die Kosten beihilfefähig.
Unabhängig von einer eventuellen Erstattungsfähigkeit der Rechnung ist der Betrag in vollem Umfang und zum genannten Termin zu zahlen.
Behandlungstermine sind verbindlich. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wenigstens zwei Werktage vorher absagen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Wird ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, ist das volle Beratungshonorar zu erstatten.